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Unmittelbar nach der Abendmesse wurde im ersten Oberdeck eine
Sitzung des Internationalen Seegerichtshofes einberufen.
In einem Kurzverfahren mußte über das ungebührende Verhalten des niederländischen
Kapitäns vom Vortage beraten werden. Hatte er doch dem Rat der meteorologischen Experten
getrotzt und in unnachsichtiger Weise einem unverständlichen eigenen Willen den Vorzug
gegeben. Nach eingehender Beweisaufnahme wurde das Urteil gefällt. Der Kapitän wurde zur
Unsterblichkeit verurteilt und es wurde ihm auferlegt, sich fortan ausschließlich auf
bundesdeutschen Autobahnen mit einem Wohnwagengespann fortzubewegen und von allen
deutschen Gastronomen geächtet zu werden.
Das Urteil wurde gleichermaßen von Experten wie auch Laien kritisiert, eine Revision war
jedoch ausgeschlossen.
| Im Anschluß setzte
sich eine hochkarätige Kommission von Offizieren zur Beratung zusammen, um das weitere
Vorgehen im Umgang mit der am Tage erzielten Fangbeute festzulegen. Man wurde nach eingehender Diskussion darüber einig, daß der erforderliche Sachverstand für diese Fragestellung nur unzureichend vorhanden war. Daher entschied die Runde, unter geeigneter Führung eine Prüfungskommission einzuberufen, deren Aufgabe darin bestand, die Güte des Fanggutes zu bewerten. |
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Der Vorsitz über die
Prüfungskommission wurde einem bewährten Offizier übertragen. Ihm oblag es, die Mitglieder der Kommission festzulegen. |
| Schnell meldeten sich
die ersten Freiwilligen. Aber der Vorsitzende der Kommission waltete seines Amtes in angemessener Besonnenheit. Zu seinem Bedauern wurde diesen Freiwilligen Wahrnehmungsstörungen aufgrund ungewohntem Nikotingenuß nachgewiesen und somit konnte nur eine Ablehnung befürwortet werden. |
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Die Berufung einzelner
Prüfer wurde von den Betroffenen mit stark unterschiedlichen Reaktionen aufgenommen. Sowohl kritisches Abwägen, klammheimliche Freude als auch strikte Ablehnung entgegnete dem Vorsitzenden. |
| Nachdem die Kommision vollständig besetzt war, gab der Vorsitzende das Kommando, mit der Prüfung der erbeuteten Seejungfern zu beginnen. |
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Vereinzelte Exemplare
der Seejungfern mußten zunächst neu eingekleidet werden. Zu ihrer großen Freude wurde ihnen trockene und saubere Oberbekleidung gereicht. |
| Kaum, daß die Seejungfern frisch eingekleidet waren, konnte stellenweise eine gewisse Aufmüpfigkeit beobachtet werden, die drohte, den Schiffsfrieden zu stören. | ![]() |
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Doch der Hilfssmutje kannte solche Fälle widerspenstiger Seejungfern aus seiner langjähriger Erfahrung auf allen sieben Weltmeeren und wußte zielgerichtet, die erforderlichen Mittel einzusetzen, um solchem Treiben frühzeitig entgegen zu wirken. |
| Die Züchtigung zeigte erwartungsgemäß schnellen Erfolg und die fachmännische Prüfung konnte beginnen. |
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In vollster Pflichterfüllung seines Amtes vervollständigte dieser Prüfer seine Erkenntnisse durch die obligatorische Ganzkörperinspektion. |
| Wie dem
dokumentarischen Bildmaterial zu entnehmen ist, widersetzte sich das Beutegut nur selten
den Untersuchungen; wenn doch, dann nur unglaubwürdig. In Einzelfällen konnte durch geringfügige Überzeugungsarbeit nachgebessert werden. |
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Aber mancher Prüfer nahm sein Amt nicht ganz so ernst und hatte Mühe, den angestammten Tresen zu verlassen. |
| Die Untersuchung wurde ansonsten in voller Breite durchgeführt... |
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... und erfolgte im Allgemeinen unter ernsthaftem Einsatz der Prüfer. |
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© Copyright Eckhard Henkel
Letzte Änderung am 21.09.99